EIN PAAR TIPS
VORWEG
Pferdetransporte können immer Risiken bergen. Jedoch können Sie in den
Stunden vor dem Transport mithelfen diese so gering wie möglich zu
halten. Sorgen sie dafür, dass Ihr Pferd die letzten Stunden vor dem
Transport in Ruhe verbringt und nicht schon vor dem Verladen nervös und
gestresst ist. Geben Sie Ihrem Pferd vorher kein Kraftfutter, das kann den
Stoffwechsel zusätzlich belasten. Heu und Wasser nach Belieben genügen.
Zur weiteren Sicherheit können Sie Ihr Pferd mit Transportgamaschen,
Schweifschoner etc. ausstatten.
Bitte halten Sie alle nötigen Transportdokumente wie etwa dem Equidenpaß, etwaigen tierärztlichen Bescheinigungen etc. bereit und händigen Sie diese dann dem Fahrer aus.
Alle Pferde haben ihre, eigenen Charaktereigenschaften, teilen Sie Besonderheiten dem Fahrer vor dem Aufladen mit.
GRUNDSÄTZE
Unsere Transporte werden nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt.
Alle die zu transportierenden Pferde müssen haftpflichtversichert und
im Besitz eines gültigen Equidenpasses. Der Auftraggeber verpflichtet sich
dazu, den Auftragnehmer über evtl. Erkrankungen oder Untugenden des Pferdes
aufzuklären. Der Auftragnehmer kann bei fehlenden Bescheinigungen oder
bei Erkrankung oder Verlade oder Transportunfähigkeit des Pferdes, den
Transport abzubrechen und die entstandene Leerfahrt zu berechnen.
VERLADEN, ABLADEN,
TRANSPORT
Der gesamte Transport, sowie Auf- und Abladen des Pferdes erfolgen immer
auf Risiko des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet nur bei grob
fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten.
Der Auftraggeber verpflichtet
sich, den Auf- und Abladevorgang selbst durchzuführen oder einen Helfer
hiermit zu beauftragen. Sollte sich das Pferd als verladeunfähig darstellen,
kann der Auftragnehmer entscheiden den Verladevorgang abzubrechen. Die
entstandene Leerfahrt wird in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Der
Auftraggeber ist verpflichtet das zu Pferd zum vereinbarten Zeitpunkt
des Transportes bereitzustellen.
Eventuelle Verzögerungen durch Verladeprobleme und Wartezeiten können vom Auftragnehmer mit einer Pauschale von 30€/Std. berechnet werden. Schäden die beim Auf- oder Abladen des Pferdes am Fahrzeug, oder an Dritten entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Fahrzeugbeschädigungen die, während des Transportes durch das Pferd verursacht werden, gehen ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers. Allen Anweisungen des Fahrzeugführers, der für den Transport ,sowie die Verkehrssicherheit verantwortlich ist, sind unbedingt Folge zu leisten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vorab festgelegte Fahrtstrecke einzuhalten. Im Fall einer Streckensperrung oder anderen widrigen Umständen , die für das Wohlergehen des Pferdes relevant sind, ist er befugt die für den weiteren Transport verkehrsgünstigste Route zu wählen und die festgelegte Streckenführung zu verlassen. Hieraus resultierende Mehrkosten können in Rechnung gestellt werden.
Sollte sich der Zustand des Pferdes während des Transports negativ entwickeln, kann der Transportführer nach Rücksprache mit dem Auftraggeber veterinärmedizinischen Beistand anfordern. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Auftraggebers.
HAFTUNGSBEDINGUNGEN
Der Transport des Pferdes erfolgt grundsätzlich auf Risiko des Auftraggebers.
Etwas anderes gilt bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers.
Im Haftungsfall des Auftragnehmers ist das geschädigte Pferd bis zu 50.000
Euro versichert. Der Haftungsausschluss wird nach BGB § 834 Abs.2 vereinbart.
RECHNUNGEN UND
ZAHLUNGSPFLICHT
Der vereinbarte Rechnungsbetrag wird vor Transportbeginn fällig, kann bei
kurzfristiger Buchung jedoch auch am Bestimmungsort vor Abladen des Pferdes in
bar entrichtet werden. Wird die vereinbarte Zahlung verweigert, kann der
Auftragnehmer über das transportierte Pferd bis zur Zahlung des
Rechnungsbetrages verfügen und das Pferd an einem anderen Ort zeitweilig auf
Kosten des Auftraggebers unterbringen, bis die Zahlung erfolgt ist. Gerät
der Auftraggeber in Zahlungsverzug, erwirbt der Auftragnehmer ein Pfandrecht
am transportierten Pferd und ist befugt nach vorheriger schriftlicher
Ankündigung das Tier aus dem Eigentum des Auftraggebers zu veräußern.









